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Aktuelles

02.05.2019

Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabällen

Norbert Schulenkorf, SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

1. Jedes Restaurant, Fastfood Restaurant, Gasthof, Grillstand und sonstige Verkaufsstätten für Lebensmittel Gerichte, werden verpflichtet jedes Gericht auch in einer gewichtsmäßig verminderten Version anzubieten.
Dabei darf sich beim Preis für das Menü im Wesentlichen nur der verminderte Wareneinsatz niederschlagen, da der Arbeitsaufwand für kleinere Portionen mit dem Arbeitsaufwand für größere Portionen fast identisch ist!

2. Portionen die pro Mahlzeit - in Gewicht und Kaloriengehalt - dem Energieverbrauch eines 25 jährigen Mannes überschreiten, dürfen nicht mehr verkauft werden.

Damit soll vermieden werden das Portionen – wie sie in sogenannten XXL Restaurants angeboten werden – nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer mehr essen möchte soll sich ein zweites Menü bestellen können. Hintergrund ist das Lebensmittel die im Gastraum gestanden haben, entsorgt werden müssen. Das Unternehmerische Risiko wird durch einen geringeren Wareneinsatz erheblich gesenkt.

3. Die Lebensmittel die an einem Buffet - durch qualifiziertes Personal und entsprechenden hygienischen Standards – wie z.B. Glasabtrennungen zum Gast hin – dürfen wiederverwendet werden.

4. In Etablissements in denen ein sogenanntes „Buffetessen“ angeboten wird hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die angebotenen Speisen so vorportioniert sind, das die Portionen einer adäquaten ernährungsphysiologischen Menge entsprechen.

Hintergrund:

- Es ist immer wieder zu beobachten, dass Menschen sich an einem Büffet Übergebühr erstmal mit Lebensmitteln „versorgen“ obwohl der „Nachschub“ gesichert ist.Das kommt - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – den betriebswirtschaftlichen Interessen der Gastwirte entgegen.

Bei einer möglichen Umsetzung bitte an Übergangsfristen denken.