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Aktuelles

23.08.2017 | Automobilindustrie

Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder herstellen

SPD-Parteivorstand

Die deutsche Automobilindustrie erlebt derzeit eine der größten Vertrauenskrisen der Nachkriegsgeschichte. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert. Sie fürchten, in ihrer Mobilität eingeschränkt zu werden und um den Wert ihrer Fahrzeuge. In einem Fünf-Punkte-Plan zur Zukunft des Automobilstandortes Deutschland hat SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz klare gesetzliche Regeln für die Autoindustrie angekündigt, verbunden mit konsequenten Kontrollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

5 Punkte für die Zukunft des Automobilstandorts Deutschland (in Auszügen)

1. Sofortmaßnahmen umsetzen: Alle Dieselfahrzeuge der Euro 6 und Euro 5 Klasse müssen umgerüstet werden. Die Kosten für die Umrüstung von Euro 6 und Euro 5 Fahrzeugen tragen vollständig die Hersteller. Den Halterinnen und Haltern dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir erwarten von den Herstellern, dass sie für Halterinnen und Halter von Dieselfahrzeugen älterer Standards als Euro 5 finanzielle Anreize z.B. in Form einer Umstiegsprämie für den Kauf eines moderneren und sauberen Fahrzeugs anbieten. Halterinnen und Halter älterer Dieselfahrzeuge, die sich trotz Kaufprämien der Hersteller keinen Neuwagen leisten können, brauchen die technische Nachrüstung als Alternative.


2. Rechtliche Klarheit schaffen, staatliche Aufsicht verbessern: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in ihren Rechten gestärkt und das staatliche Kontrollsystem verbessert werden. Wir wollen zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Zuständigkeiten für Typgenehmigung und Kontrolle in zwei getrennten Behörden neu ordnen. Mit stichprobenartigen Nachkontrollen von neu zugelassenen Fahrzeugen im Realbetrieb auf der Straße werden wir den Druck erhöhen, dass die Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte auch wirklich einhalten. Wir werden einen Beirat bei der Kontrollbehörde einrichten, in dem Verbraucherschützer, Umweltverbände und Gewerkschaften systematisch in die staatlichen Prüf- und Kontrollverfahren einbezogen werden. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Automobilherstellern stärken.

3. Investitionen, Innovationen und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Automobilität: Deutschland muss daher zum Leitmarkt und Leitanbieter von Elektromobilität werden. Dafür müssen die deutschen Hersteller Modelle anbieten, die den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden nach Komfort und Zuverlässigkeit entsprechen. Mit einer verbindlichen europäischen E-Mobilitätsquote werden wir den Anteil von Elektrofahrzeugen deutlich erhöhen. Außerdem wollen wir Hemmnisse im Wohneigentumsgesetz und im Mietrecht für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen abbauen. Damit werden wir den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge für Mieter und Wohnungseigentümer an ihrem privaten Kfz-Stellplatz erleichtern.

4. Industriepolitik für die Mobilität von morgen: Die Förderung der Elektromobilität mit Hilfe des Umweltbonus für Käufer von Elektrofahrzeugen und Investitionen in die Ladeinfrastruktur werden wir in der beschlossenen Form beschleunigen. Ziel muss es sein, 2020 in Deutschland 100.000 Ladesäulen, davon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen.


5. Neue integrierte Verkehrskonzepte entwickeln: Die bisherigen Formen der Mobilität werden sich grundlegend ändern. Neue Mobilitätskonzepte – auch getrieben durch die Möglichkeiten des automatisierten und vernetzen Fahrens – entstehen. Zur übergreifenden Vernetzung über alle Verkehrsträger hinweg ist die Schaffung einer digitalen Mobilitätsplattform anzustreben. Mit einer solchen Plattform soll die Möglichkeit geschaffen werden, Planung, Buchung und Bezahlung der Verkehrsdienstleistungen aus einer Hand zu ermöglichen. Für die Attraktivität des Schienenverkehrs sind Pünktlichkeit und guter Service sowie die Anbindung an andere Verkehrsmittel von zentraler Bedeutung. Den dafür notwendigen „Deutschlandtakt“-Fahrplan werden wir zügig vorlegen.