Mobile Anwendungen, vernetzte Haushaltsgeräte und computergesteuerte Autos bestimmen zunehmend unseren Alltag. Diese Angebote eröffnen den Verbraucherinnen und Verbrauchern neue Möglichkeiten, zugleich stellen sie eine oft unbemerkte Gefahrenquelle für den Verbraucher- und Datenschutz dar. Rund 120 Mitglieder und Unterstützer des Themenforums Verbraucherpolitik haben sich am 14. Februar auf ihrer 2. Jahrestagung im Willy-Brandt-Haus in Berlin getroffen, um gemeinsam der Frage nachzugehen, welche Schutzmechanismen in der Digitalen Welt greifen müssen.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------SPD-Erfolge für die VerbraucherpolitikIn ihrer Begrüßungsrede zog Sarah Ryglewski, Sprecherin des Themenforums Verbraucherpolitik, Bilanz zur Arbeit des Forums im vergangenen Jahr. Als besonderen Erfolg hob sie die Einführung von "Marktwächtern" hervor. Der Ausbau der Verbraucherzentralen zu Marktwächtern für den Finanzmarkt und die Digitale Welt gehört zu einer der zentralen verbraucherpolitischen Forderungen, welche die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen konnte.Sarah Ryglewski fügte hinzu, dass der Verbraucherschutz nun "im richtigen Ressort angesiedelt" sei. Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz werde neue Akzente setzen, zeigte sie sich zuversichtlich. Zugleich kündigte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion Bremen an, dass das Themenforum die wichtigen verbraucherpolitischen Fragen auch in der Regierungsverantwortung weiter forcieren werde. Schutz gegen "Ausforschungswaffen von Unternehmen"Jochen Hartloff, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, verlieh in seiner Rede der sozialdemokratischen Forderung nach einer Nährwert- und Hygieneampel Nachdruck. Ebenso kündigte er an, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Kartellstrafen zur Finanzierung des Verbraucherschutzes verwendet werden. Diese Forderung hatte das Themenforum auf seiner 1. Jahrestagung im Dezember 2012 formuliert.Eine wachsende Gefahr für den Datenschutz sieht Jochen Hartloff im Trend der zunehmenden Digitalisierung des alltäglichen Lebens. Wenn Häuser und Autos zu Computern werden, erhalten private Unternehmen "massive Ausforschungswaffen" in die Hand, gab er zu Bedenken. Übertrag von Verbraucherschutzmechanismen in die digitale WeltEine Einführung in das Tagungsthema "Digitale Welten" gab Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Innerhalb der letzten Jahre sei das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit ihrer Daten in der digitalen Welt erheblich geschrumpft. Trotzdem steige die Anzahl der Internetnutzer und -nutzerinnen stetig an und ebenso die Anzahl der Stunden, die sie mit Tablet-Computern, Smartphones und mobilen Anwendungen verbringen. Eine der dringendsten Fragen, die sich der Verbraucherpolitik stellen, sei es daher, wie wir es schaffen, die Schutzmechanismen von der realen Welt in die digitale Welt zu übertragen, erläuterte Ulrich Kelber die Bedeutung des Tagungsthemas.Zusammenfassung der Foren:
Forum "Scoring"Referenten:
Serena Holm, SCHUFA Holding
Dr. Dieter Korczak, Institut für Grundlagen- und Programmforschung
Frank-Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.Moderation:
Sarah Ryglewski, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion BremenZusammenfassung:Beim Scoring handelt es sich um ein Verfahren, um auf Basis personenbezogener Daten und/oder statistischem Material, die Kreditwürdigkeit bzw. das Zahlungsverhalten von Menschen zu bewerten. Zu Beginn erläuterten die Referentinnen und Referenten, was sich hinter dem Begriff tatsächlich alles verbirgt:
Die Forderung lautete, dass der Gesetzgeber klarer fassen muss, welche Daten genutzt werden dürfen und welche nicht.Umsetzung des Koalitionsvertrags: Zuletzt wurde eine konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags gefordert. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, müssen verpflichtet werden, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dazu gehört auch eine konsequente Kontrolle, ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen. Bislang zeigt die Erfahrung, dass Unternehmen in der Regel bestreiten, mit Scoring-Werten zu arbeiten.In dem Workshop wurde deutlich, dass Scoring ein Thema ist, das die Verbraucher ständig begleitet, ohne dass sie es wahrnehmen. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten dieses System grundsätzlich infrage. Insbesondere kritisierten sie den Tausch und Verkauf personenbezogener Daten ohne Einwilligung oder Wissen des Betroffenen. Für bedenklich, teilweise für diskriminierend hielten sie die Entwicklung, Verbraucher auf einen mathematischen Mittelwert zu reduzieren.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Forum "Mobile Payment"Referenten:
Dr. Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Steffen von Blumröder, Bereichsleiter Branchendialog der BITKOM
Jochen Hartloff, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland-PfalzModeration:
Ulrich Kelber, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der
Justiz und für VerbraucherschutzZusammenfassung:
Im deutschen Einzelhandel werden nach wie vor knapp 60 Prozent der Einkäufe bar bezahlt; die Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist insbesondere im Bereich der kleinen Beträge, wie etwa im Lebensmitteleinzelhandel, weit weniger bedeutend als in anderen Ländern. Das Bezahlen mit Münzen und Scheinen kann sowohl für den Kunden unpraktisch sein als auch für den Händler, der Wechselgeld vorhalten und abends die Kasse zählen muss.Mobile Payment - hier ist damit insbesondere das Bezahlen im Geschäft per Smartphone gemeint - bietet zahlreiche Möglichkeiten, beiden Seiten das Leben zu erleichtern, aber gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes auch enorme Risiken. Der Vorteil von Bargeld ist die Möglichkeit, damit vollkommen anonym und "spurlos" einkaufen zu können. Diese Möglichkeit muss auch bei der Einführung von flächendeckendem Mobile Payment (und damit der theoretisch möglichen Abschaffung des Bargeldes) gegeben sein, wie Dr. Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte. In diesem Zusammenhang stelle sich aber auch die Frage, was eigentlich die Leute tun sollen, die aus verschiedenen Gründen nicht online sind oder sein wollen, die sogenannten Nonliner. Sie dürften nicht benachteiligt werden.Jochen Hartloff, der rheinland-pfälzische Minister der Justiz und für Verbraucherschutz, machte in seinem Statement deutlich: Es ist klar, dass es nicht vollständig dem Markt überlassen werden kann, wie die Entwicklung des Mobile Payment weitergeht - es ist Aufgabe des Gesetzgebers, durch Vorgaben zum Datenschutz, zur Interoperabilität und zu technischen Standards die Entwicklung zu steuern.Nach dem heutigen Stand der Dinge gibt es keinen einheitlichen Standard für Mobiles Bezahlen, bei dem sich die Kunden sicher sein könnten, nahezu überall damit zahlen zu können (wie das z.B. bei der EC-Karte der Fall ist). Stattdessen gibt es viele StartUps, denen der Kunde seine Bankdaten anvertrauen soll - um dann die Akzeptanzstellen beim offline-Einkauf mit der Lupe suchen zu müssen. Es existieren zahlreiche Insellösungen, die nicht selten aus Datenschützer-Sicht höchst problematisch sind. Das Bezahlen via Near Field Communication (NFC), bei dem das Smartphone oder die Bezahlkarte etwa 8 Zentimeter über das Terminal gehalten werden muss, wird allerdings in den nächsten zwei bis drei Jahren an Bedeutung gewinnen, da immer mehr Terminals dann mit dieser Technik ausgestattet sein werden, erklärte Steffen von Blumröder, Bereichsleiter Branchendialog der BITKOM, dem Verband der Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche.Zahlreiche Anregungen kamen aus dem Plenum:
Guido Steinke, VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.
Philipp Otto, iRightsModeration:
Elvira Drobinski-Weiß, Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-FraktionZusammenfassung:Zunächst dominierten Verständnisfragen. Deutlich wurde, das insbesondere Abkürzungen und englische Begriffe (Apps, scoring, cloud-computing) Seniorinnen und Senioren den Umgang mit digitalen Medien und dem Internet erschweren.Aber auch Verträge und insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von den Teilnehmern kritisiert. Teilweise wurde unterstellt, sie einen bewusst unverständlich abgefasst, um Verbraucher "über den Tisch zu ziehen".Nicht immer ist im Internet klar zu erkennen, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt. Zudem bestehen Unsicherheiten, ob alle kostenlosen Angebote wie z.B. "umsonst Filme runterladen" legal sind. Forderung: Kaufverträge klar erkennbar machen.
Handlungsbedarf in Sachen Verständlichkeit und Kürze von AGBs: Standards für eine verständliche Kurzfassung sollten entwickelt und wichtige Punkte hervorgehoben oder an den Anfang des Textes gesetzt werden. Die Verbraucherzentralen setzen sich bereits seit längerem für verständliche AGBs ein, Standards sind bereits in Entwicklung.Kritik gab es an Suchmaschinen wie google, die als Ergebnis von Suchfragen seitenlang die gleichen Firmen auflisten. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Ergebnisse zustande kommen. Warum keine alphabethische Auflistung? Die Referenten erklärten: Die Formel bzw. das Zustandekommen der Ergebnisliste ist eins der größten Geschäftsgeheimnisse.
Forderung: Suchmaschinen-Neutralität!Gestreift wurde das Thema Datenschutz: Anders als beim sog. Briefgeheimnis wird im Internet alles mitgelesen. Dabei geht es nicht nur um den PC sondern auch um Autos, Fernseher, Kühlschränke etc., alles ist im Internet. Somit könnten auch über Bewegungen, Essgewohnheiten etc. Daten gesammelt werden. Datenschutz ist DIE Herausforderung für den Verbraucherschutz der Moderne.Im Wesentlichen wurden zwei Hürden für den Umgang mit dem digitalen Netz ausgemacht:
Forum "Scoring"Referenten:
Serena Holm, SCHUFA Holding
Dr. Dieter Korczak, Institut für Grundlagen- und Programmforschung
Frank-Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.Moderation:
Sarah Ryglewski, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion BremenZusammenfassung:Beim Scoring handelt es sich um ein Verfahren, um auf Basis personenbezogener Daten und/oder statistischem Material, die Kreditwürdigkeit bzw. das Zahlungsverhalten von Menschen zu bewerten. Zu Beginn erläuterten die Referentinnen und Referenten, was sich hinter dem Begriff tatsächlich alles verbirgt:
- Jedes Unternehmen hat ein eigenes Scoring-System, um zu berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nachkommt.
- Beim Scoring greifen die Unternehmen auf eigene Datenbestände ihrer Kunden zurück und/oder kaufen Score-Werte von Auskunfteien hinzu. Diese arbeiten in der Mehrheit mit statistischem Material, z. B. Adressdaten.
- Die Schufa arbeitet überwiegend mit Negativdaten, d. h. mit Angaben über Störungen beim Zahlungsverkehr wie Insolvenzverfahren. Zudem verlangt sie im Gegenzug für ihre Auskünfte eine Rückmeldung der Unternehmen über ihre Kunden.
- Um Auskünfte über Zugewanderte erteilen zu können, kooperiert die Schufa mit Auskunfteien im Ausland von denen sie Score-Werte hinzukauft, diese werden eins zu eins übernommen und ggf. durch eigenes Datenmaterial ergänzt.
Die Forderung lautete, dass der Gesetzgeber klarer fassen muss, welche Daten genutzt werden dürfen und welche nicht.Umsetzung des Koalitionsvertrags: Zuletzt wurde eine konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags gefordert. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, müssen verpflichtet werden, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dazu gehört auch eine konsequente Kontrolle, ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen. Bislang zeigt die Erfahrung, dass Unternehmen in der Regel bestreiten, mit Scoring-Werten zu arbeiten.In dem Workshop wurde deutlich, dass Scoring ein Thema ist, das die Verbraucher ständig begleitet, ohne dass sie es wahrnehmen. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten dieses System grundsätzlich infrage. Insbesondere kritisierten sie den Tausch und Verkauf personenbezogener Daten ohne Einwilligung oder Wissen des Betroffenen. Für bedenklich, teilweise für diskriminierend hielten sie die Entwicklung, Verbraucher auf einen mathematischen Mittelwert zu reduzieren.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Forum "Mobile Payment"Referenten:
Dr. Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Steffen von Blumröder, Bereichsleiter Branchendialog der BITKOM
Jochen Hartloff, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland-PfalzModeration:
Ulrich Kelber, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der
Justiz und für VerbraucherschutzZusammenfassung:
Im deutschen Einzelhandel werden nach wie vor knapp 60 Prozent der Einkäufe bar bezahlt; die Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist insbesondere im Bereich der kleinen Beträge, wie etwa im Lebensmitteleinzelhandel, weit weniger bedeutend als in anderen Ländern. Das Bezahlen mit Münzen und Scheinen kann sowohl für den Kunden unpraktisch sein als auch für den Händler, der Wechselgeld vorhalten und abends die Kasse zählen muss.Mobile Payment - hier ist damit insbesondere das Bezahlen im Geschäft per Smartphone gemeint - bietet zahlreiche Möglichkeiten, beiden Seiten das Leben zu erleichtern, aber gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes auch enorme Risiken. Der Vorteil von Bargeld ist die Möglichkeit, damit vollkommen anonym und "spurlos" einkaufen zu können. Diese Möglichkeit muss auch bei der Einführung von flächendeckendem Mobile Payment (und damit der theoretisch möglichen Abschaffung des Bargeldes) gegeben sein, wie Dr. Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte. In diesem Zusammenhang stelle sich aber auch die Frage, was eigentlich die Leute tun sollen, die aus verschiedenen Gründen nicht online sind oder sein wollen, die sogenannten Nonliner. Sie dürften nicht benachteiligt werden.Jochen Hartloff, der rheinland-pfälzische Minister der Justiz und für Verbraucherschutz, machte in seinem Statement deutlich: Es ist klar, dass es nicht vollständig dem Markt überlassen werden kann, wie die Entwicklung des Mobile Payment weitergeht - es ist Aufgabe des Gesetzgebers, durch Vorgaben zum Datenschutz, zur Interoperabilität und zu technischen Standards die Entwicklung zu steuern.Nach dem heutigen Stand der Dinge gibt es keinen einheitlichen Standard für Mobiles Bezahlen, bei dem sich die Kunden sicher sein könnten, nahezu überall damit zahlen zu können (wie das z.B. bei der EC-Karte der Fall ist). Stattdessen gibt es viele StartUps, denen der Kunde seine Bankdaten anvertrauen soll - um dann die Akzeptanzstellen beim offline-Einkauf mit der Lupe suchen zu müssen. Es existieren zahlreiche Insellösungen, die nicht selten aus Datenschützer-Sicht höchst problematisch sind. Das Bezahlen via Near Field Communication (NFC), bei dem das Smartphone oder die Bezahlkarte etwa 8 Zentimeter über das Terminal gehalten werden muss, wird allerdings in den nächsten zwei bis drei Jahren an Bedeutung gewinnen, da immer mehr Terminals dann mit dieser Technik ausgestattet sein werden, erklärte Steffen von Blumröder, Bereichsleiter Branchendialog der BITKOM, dem Verband der Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche.Zahlreiche Anregungen kamen aus dem Plenum:
- Sollte es nicht eine Bringschuld der Unternehmen geben, einmal pro Jahr unaufgefordert den Kunden mitzuteilen, welche Daten es über sie gesammelt hat - Stichwort Datenbrief?
- Mobile Payment ist abhängig von der Hardware - auf Deutsch gesagt, was passiert eigentlich, wenn mein Akku leer ist und ich im Zug meine auf dem Smartphone gespeicherte Fahrkarte nicht vorzeigen kann?
- Wie in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens muss Barrierefreiheit gewährleistet sein.
- Wie kann Datenportabilität und somit ein unkomplizierter Anbieterwechsel wie zum Beispiel im Telekommunikationsbereich gewährleistet werden? Ist das nicht in jedem Fall Aufgabe der Politik, hier für einheitliche Standards zu sorgen?
- Die Zertifizierung von Produkten und Prozessen ist durchaus auch im Interesse der Anbieter, da sie zum Beispiel Vermarktung über den deutschen Markt hinaus vereinfacht.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Guido Steinke, VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.
Philipp Otto, iRightsModeration:
Elvira Drobinski-Weiß, Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-FraktionZusammenfassung:Zunächst dominierten Verständnisfragen. Deutlich wurde, das insbesondere Abkürzungen und englische Begriffe (Apps, scoring, cloud-computing) Seniorinnen und Senioren den Umgang mit digitalen Medien und dem Internet erschweren.Aber auch Verträge und insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von den Teilnehmern kritisiert. Teilweise wurde unterstellt, sie einen bewusst unverständlich abgefasst, um Verbraucher "über den Tisch zu ziehen".Nicht immer ist im Internet klar zu erkennen, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt. Zudem bestehen Unsicherheiten, ob alle kostenlosen Angebote wie z.B. "umsonst Filme runterladen" legal sind. Forderung: Kaufverträge klar erkennbar machen.
Handlungsbedarf in Sachen Verständlichkeit und Kürze von AGBs: Standards für eine verständliche Kurzfassung sollten entwickelt und wichtige Punkte hervorgehoben oder an den Anfang des Textes gesetzt werden. Die Verbraucherzentralen setzen sich bereits seit längerem für verständliche AGBs ein, Standards sind bereits in Entwicklung.Kritik gab es an Suchmaschinen wie google, die als Ergebnis von Suchfragen seitenlang die gleichen Firmen auflisten. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Ergebnisse zustande kommen. Warum keine alphabethische Auflistung? Die Referenten erklärten: Die Formel bzw. das Zustandekommen der Ergebnisliste ist eins der größten Geschäftsgeheimnisse.
Forderung: Suchmaschinen-Neutralität!Gestreift wurde das Thema Datenschutz: Anders als beim sog. Briefgeheimnis wird im Internet alles mitgelesen. Dabei geht es nicht nur um den PC sondern auch um Autos, Fernseher, Kühlschränke etc., alles ist im Internet. Somit könnten auch über Bewegungen, Essgewohnheiten etc. Daten gesammelt werden. Datenschutz ist DIE Herausforderung für den Verbraucherschutz der Moderne.Im Wesentlichen wurden zwei Hürden für den Umgang mit dem digitalen Netz ausgemacht:
- Psychische Hürde, Angst vor der Undurchschaubarkeit: SeniorInnen haben mehr Angst, z.B. durch AGBs für etwas einstehen zu müssen, was sie nicht überblicken. Dabei sind es viel häufiger Jüngere, die auf Abofallen hereinfallen!
- Technische Hürde, z.B. schlechte Netze in ländl. Räumen.