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Aktuelles

24.06.2019

BGH-Urteil zu Schaltergebühren

Sarah Ryglewski, Mitglied des Deutschen Bundestages, Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Banken dürfen von ihren Kunden fürs Abheben und Einzahlen am Schalter eine ExtraGebühr erheben. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. (Az. XI ZR 768/17) Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski mahnt grundsätzliche Transparenz bei den Kosten an.

Die SPD-Finanzpolitikerin Sarah Ryglewski, die auch Verbraucherpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, sieht nach dem BGH-Urteil die Banken in der Pflicht, selber für Kostentransparenz bei ihren Kontenmodellen zu sorgen. “Wir beobachten seit längerem den Trend, dass Banken mit einem vermeintlich günstigen oder gar kostenlosem Girokonto werben, dann aber hohe Gebühren für Kontoauszüge, die Nutzung bestimmter TanVerfahren für das Online-Banking, oder gar das Geldabheben am Automaten nehmen. Das ist nicht verbraucherfreundlich. Ich erwarte von den Banken, dass sie im Sinnen ihrer Kundinnen und Kunden für mehr Transparenz bei ihren Kontenmodellen sorgen und insbesondere sicherstellen, dass Geldabhebungen im üblichen Umfang kostenfrei bleiben. Alles andere ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Dauer nicht zu vermitteln.“