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Koalitionsvertrag Verbraucherschutz

Verbraucherschutz - Unsere Erfolge im Koalitionsvertrag

In den Koalitionsverhandlungen konnten wir wichtige Forderungen durchsetzen, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Mit der Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir es geschädigten Kunden und Kundinnen erleichtern, ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen einzuklagen. Den Verbraucherschutz in der digitalen Welt werden wir weiter verbessern und wir werden für mehr IT-Sicherheit sorgen. Außerdem ist es unser Ziel, ein bundesweites eTicket einzuführen und automatische Entschädigungen, etwa bei Bahnverspätungen, zu ermöglichen. Den Schutz der Mieter vor unzulässigen Mieterhöhungen werden wir weiter stärken.

Musterfeststellungsklage: Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Wenn Unternehmen durch eine rechtswidrige Handlung viele Verbraucherinnen und Verbraucher schädigen, soll es möglich werden, alle zentralen Rechtsfragen in einem einzigen Verfahren zu klären – damit nicht mehr jeder einzeln gerichtlich vorgehen muss.

Marktwächter: Wir wollen die Marktwächter für Finanzen, Digitales und Energie verstetigen und weiter fördern.

Streitschlichtung: Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wird dauerhaft zentral vom Bund getragen werden. Mit den Ländern sollen Gespräche über eine Beteiligung geführt werden.

Portal Verbraucherlotse: Die Bundesregierung wird ein Portal „Verbraucherlotse“ anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach für sie relevante Informationen und Beratungsangebote finden.

Qualitätscheck für Schulmaterialien: Die Verbraucherzentralen sollen auch weiterhin Materialkompasse für Schulmaterialien in den Bereichen Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, digitale Kompetenzen und nachhaltiger Konsum erstellen.

Schutz vor Inkasso-Abzocke: Wir wollen die Aufsicht über die Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln. Durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, nach dem der Abmahner ortsunabhängig an jedem beliebigen Gericht Klage einreichen kann, wollen wir den Missbrauch des Abmahnrechts verhindern.

Schutz vor Kostenfallen: Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen.

Initiative „aufsuchender Verbraucherschutz“: Wir werden die Initiative des „aufsuchenden Verbraucherschutzes“ weiterentwickeln, so dass Beratungsangebote dort hinkommen, wo die Menschen ihren Alltag verbringen – in ihren Vierteln und Wohngebieten.

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen: Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen, um eine praxisnahe Politikberatung sicherzustellen und Impulse für die Verbraucherpolitik zu liefern.

Digitale Welt

Algorithmen: Wir wollen Entscheidungen und Dienstleistungen, die auf Algorithmen und künstlicher Intelligenz basieren, überprüfbar machen. Unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien müssen sichtbar gemacht und abgestellt werden. Dynamische Preisbildung – also das automatische Erhöhen und Senken von Preisen – muss nach klaren Regeln den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent dargestellt werden.

Daten-Ethikkommission: Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres Vorschläge für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen erarbeitet.

Buchungs- und Vergleichsplattformen: Betreiber von Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen sollen transparent darstellen, wie ihre Bewertungssysteme funktionieren, wie sie Suchergebnisse gewichten und ob sie Provisionen erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser vor gefälschten Bewertungen, Datenmissbrauch und Irrführung geschützt werden.

Datenschutz: Bei der Nutzung privater Daten wollen wir für mehr Transparenz sorgen. Es soll das Prinzip „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ stärken. Persönliche Daten sollen nur dann gesammelt und verwendet werden dürfen, wenn vorher eine aktive Einwilligung erfolgte.

Fairer Wettbewerb: Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Die Wettbewerbsbehörde muss Missbrauch von Marktmacht auf sich schnell verändernden Märkten zügig erkennen und effektiv abstellen können. Dazu werden wir die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von mächtigen Internetunternehmen.

Netzneutralität: An der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität halten wir fest. Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang sind entscheidend für das offene und freie Internet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb. Die nach europarechtlichen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen eng begrenzt bleiben.

Digitale Zahlungsdienstleister: Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben.

IT-Sicherheit

Gütesiegel für IT-Sicherheit: Wir werden die IT-Sicherheit erhöhen und die Verbreitung sicherer IT-Produkte fördern. Dazu werden wir Sicherheitsstandards für internetfähige Produkte entwickeln, die über die gesetzlichen Standards hinausgehenden. Produkte, die diese Standards erfüllen, erhalten ein Gütesiegel für IT-Sicherheit, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese im Handel schnell erkennen können. Auch soll gekennzeichnet werden, wie lange Produkte mit sicherheitsrelevanten Updates versorgt werden.

Produkthaftung: Die Hersteller und Anbieter von Software-Programmen müssen Sicherheitslücken bekanntmachen und schnellstmöglich beheben. Wir werden klare Regelungen für die Produkthaftung in der digitalen Welt aufstellen. Dazu werden wir das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung prüfen.

Behördliche Kontrolle: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll künftig auch die Interessen und der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen der IT-Sicherheit wahren.

Kundenrechte

Bundesweites eTicket: Wir wollen die Einführung von bundesweiten eTickets ermöglichen und dafür sorgen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel, wie Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann. Wir führen eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt.

Smart Contracts: Wir erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung, insbesondere bei smart contracts. Deshalb werden wir die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung fördern und rechtssicher gestalten. Dann können beispielsweise Bahnkunden mit Online-Tickets bei Zugverspätungen automatisch entschädigt werden.

Anbieterwechsel: Wir wollen Anbieter digitaler Kommunikationssysteme mit hohem Verbreitungsgrad dazu verpflichten, ihren Kundinnen und Kunden den Umzug mitsamt ihrer Daten in andere Systeme zu ermöglichen, zum Beispiel wenn sie zu einem anderen E-Mail-Anbieter wechseln wollen. Sie müssen ihre persönlichen Daten einfach und unkompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können.

Freies WLAN: Wir machen an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in der Deutschen Bahn in Zügen und Stationen offenes und kostenfreies WLAN verfügbar.

Post- und Paketversand: Unser Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und erschwingliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Es gilt, die Qualität und die Effizienz der Post- und Paketdienste zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen.

Energiegrundversorgung: Die Grundversorger von Strom, Gas, Wärme und Wasser sollen säumigen Kundinnen und Kunden eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anbieten, wenn die Kundin oder der Kunde Ratenzahlungen auf Altschulden leistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Patientenrechte: Wir werden die Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen stärken. Dadurch schützen wir die Rechte der Menschen, die zu Hause gepflegt und betreut werden möchten. Auch wollen wir die Kooperation von Unabhängiger Patientenberatung, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest verbessern.

Mieterschutz

Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhältnismäßig belastet werden. Bislang dürfen Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das begrenzen wir auf acht Prozent. Und die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.

Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte „Herausmodernisieren“ wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen.

Vermieter müssen künftig bei einer Neuvermietung über die Vormieter Auskunft geben. Damit erreichen wir mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung berücksichtigt.

Nachhaltiger Konsum, nachhaltige Produkte

Nachhaltiger Konsum: Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das „Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum“ weiter stärken.

Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Wir wollen die Produktverantwortung weiterentwickeln, Hersteller sollen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit bei der Entwicklung ihrer Produkte stärker berücksichtigen. Dazu werden wir unter anderem eine Reparaturklausel im Designrecht einführen.

Finanzieller Verbraucherschutz

Vorfälligkeitsentschädigungen: Wer seinen Immobilienkredit früher als geplant abbezahlt, und die Bank deshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, muss diese Summe angemessen, nachvollziehbar und objektiv überprüfbar sein.

Finanzanlagevermittler: Die Aufsicht über freie Finanzanlagevermittler soll schrittweise von den Ländern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. So wollen wir eine einheitliche, effiziente und qualitativ hochwertige Aufsicht sicherstellen.