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Aktuelles

25.02.2019

Pressemitteilung: Bundesgerichtshof bewertet VW-Abschalteinrichtung als Sachmangel

Sarah Ryglewski, Mitglied des Deutschen Bundestages, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Bremen

Erstmalig äußert sich der Bundesgerichtshof zur VW-Dieselaffäre. In seiner vorläufigen Rechtsauffassung stuft das oberste Gericht die illegal eingebauten Abschalteinrichtungen als Sachmangel ein. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski begrüßt die Einschätzung.

Der Bundesgerichtshof erklärt heute, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte", denn die illegal eingebaute Abschalteinrichtung könnte dazu führen, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht für die Straße zugelassen werden. Den Käufern würde auf diese Weise ein Schaden entstehen. Hierzu kommentiert die Bremer SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski: „Der Beschluss stärkt die Position tausender Dieselkunden, die betrogen wurden. Viele Dieselfahrer sind geschädigt, weil ihre Autos im Zuge des Abgasskandals an Wert verloren haben. Zudem dürfen sie in manchen Städten einzelne Straßen oder ganze Gebiete nicht mehr befahren.“ Sarah Ryglewski ist verbraucherpolitische Sprecherin der SPD und sieht den Ball weiter im Feld von VW. Zahlreiche VW-Kunden seien enttäuscht über das Vorgehen des Konzerns, insbesondere, da dieser sich gegenüber seinen amerikanischen Kunden deutlich kulanter zeige. Mit dem Beschluss des BGH werde deren Einschätzung nun gestützt. „Ich hoffe, dass VW den Schuss jetzt gehört hat und die letzte Chance nutzt, um seine Kunden zu entschädigen bevor sie gerichtlich dazu gezwungen werden“, so die Abgeordnete.


Berlin, 22. Februar 2019