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Aktuelles

08.05.2021

Familienalltag erleichtern - Gute Verbraucherpolitik in der Coronakrise

Beschluss des SPD-Parteivorstandes

1. Verträge für Verbraucher*innen gestalten

Lebenssituationen und Bedürfnisse der Menschen ändern sich – auch das zur Verfügung stehende Budget, das bei vielen Familien in der Pandemie zusätzlich eingeschränkt wurde. Die sehr langen Vertragslaufzeiten beispielsweise bei Mobilfunkverträgen führen bei Verbraucher*innen von Ärger bis zur Existenznot. Diese langen Vertragsbindungen sind nicht mehr zeitgemäß und auch nicht zu rechtfertigen. Bei der Debatte um faire Verbraucherverträge konnten wir uns in der aktuellen Regierungskoalition damit durchsetzen, die teuren und ungewollten automatischen Vertragsverlängerungen ganz abzuschaffen, mussten aber bei der anfänglichen Mindestlaufzeit ein unbefriedigendes Ergebnis hinnehmen.

Wir wollen grundsätzlich für Verbraucher*innen erreichen, dass die maximale Mindestlaufzeit für Verträge 12-Monate beträgt – bei Handys, Strom und Fitness. Kürzere Laufzeiten ermöglichen nicht nur bei coronabedingten Engpässen mehr finanziellen Spielraum, sie sorgen insgesamt für mehr Wettbewerb und – wie ein Blick in andere Länder zeigt – auch für sinkende Preise und besseren Service.

Immer wieder werden Verbraucher*innen mit unseriösen Geschäftspraktiken telefonisch Verträge aufgedrängt oder untergeschoben. Sie haben entweder in einen Anbieterwechsel überhaupt nicht eingewilligt oder werden am Telefon zu einem Vertragsschluss gedrängt. Die "Bestätigungslösung" bringt Abhilfe: Verbraucher*innen können sich in Ruhe zu überlegen, ob und unter welchen Bedingungen sie den Anbieter wechseln wollen oder ein Vertrag bei ihm abschließen wollen. Sie erhalten die Vertragsinformationen, die sie vor Abschluss bestätigen müssen, erneut zur Durchschau. Die nun beschlossene Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferungsverträge außerhalb der Grundversorgung ist ein guter erster Schritt. Aber das Problem aufgedrängter Angebote besteht weiter, etwa bei Werbeanrufen zu Versicherungs- und Finanzprodukten oder aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. Wir wollen diese wichtige Maßnahme in Form einer allgemeinen Bestätigungslösung auf alle Produkte ausweiten.

Zusätzlich wollen wir Verbraucher*innen stärken durch:

· faire, verständliche und gut auffindbare allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch,

· sichere, verlässliche und kostengünstige Zahlungsmethoden,

· Hilfestellung der Plattform bei Stornierung, Abwicklung und Reklamation von Schadensfällen, einschließlich Beteiligung bzw. geregeltes Streitschlichtungsverfahren, Ansprechpartner mit Sitz in der EU,

· E-Mail-Adresse für Kontakt und Beschwerden und Beantwortung von Verbraucherbeschwerden und Hinweisen innerhalb angemessener Frist,

· Errichtung einer inländischen oder zumindest innereuropäischen Gesellschaft oder Niederlassung, die für Verbraucherstreitigkeiten erreichbar ist, weil dies zur Fairness des auf inländische Verbraucher*innen zielenden Angebotes gehört.

2. Besser Reisen

Viele Familien haben in den vergangenen Ferienzeiten schlechte Erfahrung mit der Rückabwicklung der geplanten und dann stornierten Familienurlaubes gemacht. Neben der Enttäuschung über das entgangene Reisevergnügen an sich kam oft viel Unverständnis, Ärger und finanzieller Verlust auf die Betroffenen zu. Das wollen wir ändern: Umständliche Formulare und lange Bearbeitungszeiten sollten der Vergangenheit angehören. Im digitalen Zeitalter müssen Unternehmen Rückerstattungen automatisiert online oder über Apps ermöglichen (Smart-Contracts). Auch bei der gängigen Praxis der Vorkasse wollen wir ansetzen: Wir wollen eine effektive, umfassende Insolvenzabsicherung von Reiseunternehmen – die Unternehmen stehen hier in der Pflicht. Bei Airline-Buchungen sollen Verbraucher*innen bei der Buchung mehr Transparenz erfahren – etwa durch eine „Günstigerprüfung“: Verbraucher*innen sollen bei der Buchung online einsehen können, wieviel Ersparnis die Vorkasse im Vergleich zu einer kurzfristigen Buchung brächte.

Oft wird im Rahmen des Buchungsprozesses ein überteuerte Extra-Versicherung oder ein Mietwagenangebot als vermeintliches „Schnäppchen“ angeboten. Solche Lockangebote in der in der zurzeit manipulativen Aufmachung wollen wir verbieten.

3. Hilfe bei Überschuldung

Die COVID-19-Pandemie ist für Verbraucher*innen eine erheblich finanzielle Belastung – ausgehend z.B. von Kurzarbeit und häufig in einem eingeschränkteren Budget resultierend. Während ein Teil der Bevölkerung seine Sparquote erhöhen konnte, litt ein anderer Teil unter erheblichen finanziellen Einbußen. Prekär Beschäftigte und Beschäftigte in nichttariffierten Branchen, Selbstständige und Menschen in Ausbildung waren besonders von Beschränkungsmaßnahmen betroffen. Drohende Überschuldung kann die Folge sein. Bereits 2019 betrug die Zahl der überschuldeten Personen in Deutschland zwischen 5,4 Millionen und 7 Millionen. Infolge der Pandemie nimmt die Zahl überschuldeter Privathaushalte weiter zu und bestehende soziale Ungleichheiten werden verschärft. Bereits verwundbare Personen ohne Rücklagen geraten immer stärker unter Druck, zudem laufen neue Personengruppen Gefahr, in die Überschuldung zu geraten.

Die Schuldnerberatung muss gestärkt werden – wir wollen mehr für die Professionalisierung und Beratung (auch digital) der Schuldnerberatung investieren. Der Zugang zu Hilfe in dieser angespannten Lage muss allen Gruppen offenstehen, insbesondere dürfen Selbstständige nicht von der Beratung ausgeschlossen werden. Dies war schon vor der Covid-19-Pandemie ein drängendes Problem, was sich durch die starke finanzielle Betroffenheit dieser Personengruppe verschärft. Wir wollen die Institutionalisierung eines Beratungsangebots für Selbstständige.

Momentan sind nicht nur in Not geratene Selbstständige von einem kostenlosen und schnellen Zugang zur Beratung ausgeschlossen, sondern all jene, die nicht im Leistungsbezug nach SGB II/XII sind – also auch Menschen mit geringen Einkommen und in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich bisher noch selbst über Wasser halten. Das wollen wir ändern und fordern, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden flächendeckend einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht. Um mögliche Mehrkosten für einen flächendeckenden Zugang zu decken, schlagen wir die Einführung eines sog. „Bescheid-Euros“ vor. Das hieße, dass alle Gläubiger*innen, die einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen, einen zusätzlichen Bescheid-Euro zahlen müssten. Diese Einnahmen gingen an den Staat und könnten genutzt werden, um die Finanzierung für den Mehrbedarf an Schuldnerberatung sicherzustellen.

Ebenso wichtig erscheint es im Angesicht drastisch steigenden Bedarfes an Schuldnerberatung, die Qualität einer solchen Beratung zu sichern und einheitliche Standards festzulegen - aktuell kann jeder Mensch in Deutschland auch ganz ohne eine qualifizierte Zusatzausbildung Schuldnerberatung anbieten, der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Nicht wenige Ratsuchende geraten deshalb in ihrer Not an unseriöse Beratungsangebote, die ihre Situation noch zusätzlich verschlechtern.

In Deutschland sind für die Schuldnerberatung die Kommunen zuständig. Die Länder hingegen sind für die Verbraucherinsolvenzberatung. Die Erfahrungen des Beratungsalltags zeigen, dass eine Trennung in traditionelle Schuldnerberatung einerseits und Verbraucherinsolvenzberatung andererseits durch keinen fachlichen Anlass zu begründen ist. Auch aus Sicht der Betroffenen wird eine Problemlage durch verschiedene Zuständigkeiten vergrößert und kann nicht aus einer Hand angegangen werden. Diese Trennung ist ein großes Hindernis, um flächendeckend eine präventive und effektive Beratungsstruktur aufzubauen, wir wollen sie im Sinne der Schuldnerinnen und Schuldner beenden.

Die Verbraucher*innen werden oft mit völlig unverhältnismäßigen Mahn- und Inkassokosten überzogen. Für Standardschreiben werden horrende Summen verlangt. Das ist eine Abzocke-Praxis, die wir nicht weiter hinnehmen werden: Die Inkassogebühren müssen weiter sinken und stärker gedeckelt werden – auch bei Zahlung bei erster Aufforderung.

Auch den Befugnissen von Auskunfteien wie zum Beispiel der SCHUFA müssen Grenzen gesetzt werden: Dienste wie Checknow, bei denen es nicht mehr nur um „Negativeinträge“, sondern um das Scoring von Konsumverhalten geht, gehen zu weit und übersteigen auch berechtige Interessen an einer Bonitätsprüfung. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte, wie viel Kreditscoring wir als Gesellschaft überhaupt zulassen wollen. Hier muss zwischen den berechtigten Interessen der Wirtschaft und den Rechten der Bürgerinnen und Bürgern auf Datenschutz aber auch ihren wirtschaftlichen Interessen abgewogen werden.

4. Wer Recht hat soll recht bekommen

Durch die von der SPD in zähem Ringen eingeführte Musterfeststellungsklage konnten viele Verbraucher*innen gemeinsam mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale einen Erfolg erzielen. Vor dem Gang zum Gericht schrecken viele Geschädigte oft zurück, obwohl sie im Recht sind. Darauf spekulieren auch verschiedene Geschäftsmodelle, die so enorme Gewinne einstreichen. Für uns gilt: Wer Recht hat soll auch recht bekommen: Nach der erfolgreichen Einführung der Musterfeststellungsklage wollen wir nicht stehen bleiben, sondern die kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen weiter voranbringen. Mit der reformierten EU-Verbandsklagerichtlinie (New Deal for Consumers) soll es für Verbraucherverbände möglich werden, Schadensersatz für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern einzuklagen. Wir begrüßen die neue europäische Verbandsklage als echtes Schwert auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher und werden für eine verbraucherfreundliche Umsetzung ins deutsche Recht sorgen. Damit lassen sich dann Zahlungen und andere Leistungen direkt an Verbraucher durchzusetzen. Die Musterfeststellungsklage ist daneben weiterhin erforderlich und sollte mit Blick auf die Vereinfachung des Klageregisters und der Vergleichsverhandlungen weiterentwickelt werden.

5. Patientinnen und Patienten im Fokus: Gesundheit und Pflege für die Menschen

Gerade Corona hat gezeigt: Verbraucher*innen suchen insbesondere bei Gesundheitsangeboten Beratung und benötigen Schutz vor unseriösen Angeboten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wollen wir dafür neu organisieren: Sie muss in der Finanzierung verstetigt und in eine zivilgesellschaftliche Organisationsstruktur eingebettet werden. Nur so kann eine bestmögliche und unabhängige Beratung im Sinne der ratsuchenden Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Die bisherige Ausschreibungspraxis werden wir verändern und die UPD in einer nachhaltigen, finanziell und organisatorisch unabhängigen Rechtsform aufstellen. Hierzu prüfen wir eine Stiftungslösung, die ein professionelles und zivilgesellschaftliches, unabhängiges Beratungsangebot ermöglicht.

Das deutsche Gesundheitswesen ist bis jetzt sehr stark durch institutionelle Interessen geprägt und nicht konsequent am Behandlungsbedarf und Patientenwohl ausgerichtet. Die regionalen Gesundheitsangebote entwickeln sich zwischen den verschiedenen Regionen Deutschlands zunehmend auseinander. Das wollen wir ändern. Wir wollen, dass die Planung, das Angebot und die Qualitätssicherung der Versorgung sich an Bedarf und Wohl der Patienten orientieren. Die derzeitige und lokal variierende Über-, Unter- und Fehlversorgung wollen wir beenden.

Zu diesem Zweck wollen die Öffnung der ambulanten und stationären Versorgung nutzen. Das ermöglicht auch eine verbindliche, bedarfsorientierte und integrative Bedarfsplanung sowie die Neuordnung der Beziehungen zwischen den politischen Akteuren und den Selbstverwaltungsorganen der Kassen. Die bis jetzt von den kassenärztlichen Vereinigungen geplante ambulante Versorgung und die von den Bundesländern geplante stationäre Versorgung müssen zusammengeführt werden. Da es sich bei diesen Entscheidungsprozessen um die Festlegung der sozialen Daseinsvorsorge handelt, müssen diese demokratisch legitimiert und mit einer starken Bürgerpartizipation erfolgen.

6. Einfach gesund essen

Wir Sozialdemokrat*innen haben der „Ernährungsarmut“ - d.h. einer unausgewogenen Ernährung mit zu wenigen Nährstoffen und zu viel Zucker, Kalorien etc. – den Kampf angesagt.). Dabei setzen wir auf eine gesunde, nachhaltige KiTa- und Schulverpflegung – kostenlos, denn gesundes Essen für Kinder darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Wir brauchen Ernährungsumgebungen, die es für alle erleichtern, sich ausgewogen zu ernähren. Dabei ist auch die Wirtschaft in die Pflicht. Das Angebot an gesunden und ausgewogenen Speisen im Handel und in der Außer-Haus-Verpflegung muss besser und die gesunde Wahl die einfache werden. Wir setzen uns für verbindliche Nährwertprofile ein, die für die unterschiedlichen Lebensmittelgruppen den Zucker- und Salzgehalt und den Anteil an gesättigten Fettsäuren begrenzen.

Zudem muss eine klare und leicht verständliche Kennzeichnung für Transparenz über Inhalt und Herkunft der Lebensmittel sorgen und somit Verbraucher*innen eine selbstbestimmte Wahl ermöglichen. Wir Sozialdemokrat*innen haben lange für eine Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben gekämpft. Mit der Einführung der französischen Ampel Nutriscore auf freiwilliger Basis in Deutschland haben wir einen wichtigen Fortschritt errungen! Nun wird es darum gehen, dass sich Hersteller und Handel auf breiter Basis beteiligen, und dass wir auf europäischer Ebene eine verpflichtende Nutriscore-Kennzeichnung erreichen.

7. Eltern unterstützen, Kinder vor Werbung schützen

Kinder sind besonders leicht manipulierbar: Sie lernen erst ab dem Alter von acht Jahren zwischen Realität und Werbung zu unterscheiden. Aber Kinder werden massiv umworben, denn sie sind eine vielversprechende Verbraucherklientel: Sie verfügen über eigenes Geld, sie haben Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Erwachsenen, und sie sind die Konsumenten von morgen.

Immer früher werden sie zum Zielobjekt für Marketing – besonders für ungesunde Lebensmittel wie Süßigkeiten und Softdrinks. Laut Untersuchungen sehen Kinder pro Jahr an die 20.000 Werbespots. Dabei geht es vor allem um ungesunde Lebensmittel, sie werden in Musik-, Sport- und Kindersendungen präsentiert. Hinzu kommen soziale Medien wie Tiktok, Youtube oder Instagram, über die Kinder und Jugendliche direkt per Tablet oder Smartphone von so genannten Influencer*innen beeinflusst werden. Eltern haben kaum eine Chance der gezielten Untergrabung ihrer Autorität etwas entgegenzusetzen. Wir wollen Eltern die Sorge für eine gesunde Ernährung ihrer Kinder erleichtern und an Kinder gerichtetes Marketing für ungesunde Produkte wie Süßigkeiten, Softdrinks, und Fastfood untersagen. Wir wollen keine Quengelware an den Supermarktkassen, kein Product-Placement und keine Werbung im Umfeld von Kindersendungen, auf Sportveranstaltungen oder online. Vor allem täglich besuchte Kitas und Schulen müssen werbefreier Raum sein. Auch im digitalen Raum wollen wir Kindern und Jugendlichen eine sichere und manipulationsfreie Mediennutzung ermöglichen. Dazu wollen wir den Jugendschutz in sozialen Netzwerken verbessern und dafür sorgen, dass Spiele-Apps und Gaming-Plattformen keine Orte werden, an denen Kinder und Jugendliche in zahlungsfähige Angebote gedrängt werden. Dazu wollen wir auch im Rahmen der europäischen Gesetzgebung darauf hinwirken, dass manipulative Angebotsdarstellungen auf Webseiten - sogenannte „Dark Patterns“ - sowie das Werbetracking eingeschränkt oder verboten werden.

8. Plus-Rente

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld gibt es für Menschen, die nur wenig Geld zur Seite legen können, kaum Möglichkeiten zur Vermögensbildung. Während Vermögende vom Boom auf den Aktienmärkten profitieren, fehlt es hier an geeigneten Anlageprodukten. Auch das trägt dazu bei, dass die Schere zwischen arm und reich weiter auseinandergeht. Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen möchte, dem stehen nur teure und Produkte mit geringer Rendite zur Verfügung. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen darum bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig, digital und grenzüberschreitend ist und unter dem Strich eine angemessene Rendite abwirft um im Alter als weitere Absicherug zu fungieren. Das Produkt soll (nach schwedischem Vorbild) von einer öffentlichen Institution angeboten werden.

9. Verbraucherbildung

Wir wollen Verbraucher*innen in allen Lebensphasen befähigen, mit Herausforderungen in Ihrem Verbraucheralltages souverän umzugehen, die se Herausforderungen sind durch die Pandemie größer geworden.

Kinder und Jugendliche verbringen zunehmend Zeit online, sei es auf sozialen Netzwerken oder beim Online-Gaming. Sie müssen lernen, Risiken zu eingebetteter Werbung, Cyber-Grooming oder In-App-Käufen zu erkennen und bewältigen – um somit vor „Dark Patterns“, der manipulativen Darstellung von Angeboten auf Webseiten, geschützt zu sein. Darum muss die Verbraucherbildung auch in die Lehrpläne aufgenommen werden: Anleitung zum kritischen Konsum, Medienerziehung, der Umgang mit persönlichen Daten und die Auseinandersetzung mit Werbestrategien gehören ebenso in den Schulunterricht wie die Grundlagen gesunder Ernährung und der richtige Umgang mit Geld.

Aber auch Erwachsene müssen lernen, sich einem schnelllebigen digitalen Verbraucherkontext anzupassen. Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte der Verbraucher*innen manipulative Design-Techniken im Netz (Dark Patterns“) nicht erkennt. Auch werden weniger gebildete Teilnehmer*innen häufiger von diesen manipulativen Techniken beeinflusst. Diese Manipulationen können mit der Freigabe großer Mengen persönlicher Daten, finanziellen Verlusten, aber auch Suchtverhalten einhergehen. Verbraucher*innen müssen mit Bildungsangeboten so gefördert werden, dass sie souveräne Entscheidungen treffen können. Insgesamt werden wir die Verbraucherforschung als Basis für gute Verbraucherpolitik nutzen und stärken.

10. Verbraucher*innen in der Digitalökonomie: Datensouveränität und Datenschutz für alle

Gerade im digitalen Raum gibt es beim Schutz und bei der Sicherheit der persönlichen Daten von Verbraucher*innen noch Nachholbedarf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Nutzenden bei personenbezogenen Daten gestärkt. Doch die Ausgestaltung werbebasierter Geschäftsmodelle, insbesondere das Werbetracking, und die diesbezüglich mangelnde Umsetzung der ePrivacy-RL erschweren den Verbraucheralltag. Dazu gehört zum Beispiel die Einwilligung zu Cookies auf Internetseiten – hier werden nach wie vor Banner vorgeschaltet, die das Einwilligen intuitiv einfach machen, zum Ablehnen aber lange, umständliche Klicks und Belehrungen nötig sind. Wir wollen, dass das Ablehnen der Cookie-Einstellungen künftig genauso leicht wie das Einwilligen wird. Dazu wollen wir einheitliche, verbraucherfreundlichere Standards für das Setzen von Cookies einführen. (beispielsweise durch zentrale Voreinstellungen im Browser).

Wir wollen Verbraucher*innen einen einfacheren, souveräneren Umgang mit ihren Daten ermöglichen. Dazu wollen wir PIMS (Privacy Information Management Systems) und andere Datentreuhänder-Systeme fördern, indem wir Qualitätsstandards und Regeln für diese Systeme setzen. Über ein Dashboard sollten Verbraucher*innen einen Überblick darüber erhalten, wer wann welche ihrer Daten verarbeitet und einfach Berechtigungen vergeben und wieder entziehen können.

Ebenso brauchen wir mehr Transparenz bei der Nutzung von Apps: Während es im Supermarkt viele Produktangaben und Siegel gibt, besteht bei Apps für das Smartphone oder den PC erheblicher Nachholbedarf.

Verbraucher*innen müssen klar erkennen und dann freiwillig entscheiden können, welche Daten an Dritte weitergegeben werden; diese Entscheidung darf nicht marktmächtigen Digitalkonzernen überlassen werden. Wir wollen mehr Angaben zu Funktionsweisen und Sicherheit von Apps erreichen, die für Verbraucher*innen sichtbar und klar verständlich aufbereitet werden sollen – und damit verbraucherfreundliche Transparenzsiegel für Datenschutz und -sicherheit, aber auch die Nachhaltigkeit von Apps, fördern. Viele Verbraucher*innen im Netz fühlen sich durch personalisierte Werbung auf Webseiten gegängelt oder gar ausspioniert. Oft werden die teils fragewürdigen Algorithmen, mit denen das Nutzerverhalten analysiert und gespeichert wird, auch für manipulative Zwecke und für die Verbreitung von Desinformation verwendet. Wir werden uns bei der anstehenden Aushandlung des Digital Services Acts (DSA) und des Rechtsaktes für Künstliche Intelligenz für klare Verbote manipulativer Techniken (dark ads, dark patterns etc.) und für Begrenzungen von Mikrotargeting und Tracking einsetzen