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Aktuelles

01.04.2019

Bundesregierung legt Entwurf zur Deckelung von Provisionen für Lebens- sowie Restschuldversicherungen vor

Sarah Ryglewski, Mitglied des Deutschen Bundestages, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Bremen

Das Modell der Lebensversicherung steht unter den Bedingungen des Niedrigzinsumfelds unter Druck, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Nach einem Bericht aus dem Jahr 2018 sind insbesondere hohe Provisionen Schuld an der fehlenden Rentabilität. Die Bundesregierung folgt mit ihrem Entwurf den Empfehlungen des Berichts – verfolgt dabei aber auch weitergehende Ziele. Die Bremer SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski äußert sich positiv zu dem Entwurf.

Berlin. Am 27. März legte die Bundesregierung ihren „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ vor. Zum 1. Januar 2018 erfolgte auf Bitten des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Der im Juni 2018 vorgelegte Bericht des BMF über die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Maßnahmen des LVRG überwiegend bewährt haben. Im Hinblick auf die tatsächlich entstandenen Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen bestehe aber Anpassungsbedarf zur weiteren Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten. Dies betrifft insbesondere die Vermittlervergütungen, die den größten Teil der Abschluss- und Vertriebskosten ausmachen.
Der Gesetzesentwurf sieht im Bereich der Lebensversicherung eine Deckelung der Abschlussprovisionen bei 2,5 % der Bruttobeitragssumme vor. „Der Provisionsdeckel leitet sich aus der Zielsetzung des LVRG ab“, so Sarah Ryglewski (SPD). „Alle am Versicherungsgeschäft beteiligten Parteien, Unternehmen und ihre Eigentümer, Versicherte und Vertrieb müssten einen Beitrag dazu leisten, um mit den Folgen des Niedrigzinsumfeldes umzugehen. Der Evaluierungsbericht hat klar gezeigt, dass hier auf der Kostenseite noch nicht genug passiert ist.“ Die Kritik, die Deckelung sei ein verfassungswidriger Eingriff in die freie Preisgestaltung, hält die SPD-Finanzexpertin dagegen für unberechtigt. „Es handelt sich hierbei schließlich nicht um einen starren Deckel. Wer gute Beratung nachweisen kann und mit hohen Qualitätsansprüchen bei der Vermittlung aufwartet, der kann auch höhere Provisionen erhalten. Gleichzeitig werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Kosten geschützt und Fehlanreize reduziert. Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz in diesem Bereich." Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Provisionen innerhalb eines Korridors proportional zum Vorliegen bestimmter qualitativer Merkmale auf bis zu 4 % ansteigen können. Hierzu zählt etwa die Anzahl der Beschwerden über Vermittler oder der Anteil der von Kunden beim Vermittler stornierten Verträge im Verhältnis zur Gesamtzahl der vermittelten Lebensversicherungen (sog. Storno-Quote).